Lasst Euch nicht verarschen!
Heute mal etwas zum Thema Minijobber und Arbeitsrecht. In meinem Leben habe ich immer wieder mitbekommen, dass einige Arbeitgeber scheinbar das Arbeitsrecht nicht kennen oder bewusst ignorieren. Also lasst Euch nicht verarschen und informiert Euch über Eure Rechte…
Denn selbstverständlich haben auch Minijobber Anspruch auf den (anteiligen) gesetzlichen Mindesturlaub und natürlich auch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnfortzahlung muss für bis zu sechs Wochen zu 100% (auch hier anteilig, da ja nicht Vollzeit) vom Arbeitgeber übernommen werden. Und nicht nur der Betrag, den der Arbeitgeber selbst wieder von der Krankenkasse erstattet bekommt; sofern der Betrieb die Voraussetzungen erfüllt.
Alle Infos zum Thema Minijob findet man auf der sehr guten Seite der Minijob-Zentrale.
Mich ärgert das sonst 😉
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Und hier findet ihr noch was zum Thema Artzbesuch während der Arbeitszeit: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/